Als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof vertrete ich Sie vor dem Bundesgerichtshof in Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtsbeschwerde und Revision.
Dr. Maximilian Konrad, MSc (LSE)
Rechtsgebiete
Ich vertrete Sie vor allen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs. Schwerpunkte der Kanzlei sind das Kartellrecht sowie der Gewerbliche Rechtsschutz.
Insbesondere werde ich in den folgenden Rechtsgebieten tätig:
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Deliktsrecht
- Erbrecht
- Gesellschaftsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Immobilienrecht
- Insolvenzrecht
- Kartellrecht
- Medizinrecht/Arzthaftungsrecht
- Recht der freien Berufe
- Versicherungsrecht
Zu meiner Person
Parallel zu meinem Studium der Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg habe ich Geschichtswissenschaft (B.A.), sowie an der London School of Economics and Political Science (LSE) European Studies: Ideas and Identities (MSc) studiert.
Nach Abschluss meines Rechtsreferendariats war ich zunächst knapp fünf Jahre lang als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer BGH Kanzlei tätig und habe zugleich bei Prof. Dr. Rupprecht Podszun an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zu einem kartellrechtlichen Thema promoviert. Meine Dissertation wurde mit mehreren Preisen ausgezeichnet.
Vor meiner Ernennung zum Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof im Jahr 2025 war ich in München zunächst bei der Kartellrechtsboutique Buntscheck und sodann bei der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Hoffmann Eitle tätig.
Ich bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und habe mehrfach zu kartellrechtlichen und patentrechtlichen Themen publiziert.
Mitgliedschaften
- Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
- Studienvereinigung Kartellrecht
- Münchner Kartellrechtsforum
- Deutscher Anwaltverein
- Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe
- Münchner Juristische Gesellschaft
„The end of law is not to abolish
or restrain, but to preserve
and enlarge freedom.“
– John Locke –
Häufig gestellte Fragen
Wie kontaktiere
ich Sie am besten?
Grundsätzlich empfehle ich eine telefonische Kontaktaufnahme unter 0721 95273940, da Fragen so direkt geklärt werden können. Gerne können Sie mich aber auch per E-Mail unter kanzlei@konrad-bgh.de kontaktieren.
Welche Gebühren entstehen für Ihre Beauftragung?
Die Ersteinschätzung per Telefon oder E-Mail erfolgt stets kostenfrei.
Im Falle einer Beauftragung bestimmen sich meine Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nur in sehr seltenen Fällen – etwa bei einem deutlichen Missverhältnis zwischen der wirtschaftlichen Bedeutung des Falles und der Höhe der gesetzlichen Gebühren – ist der Abschluss einer separaten Honorarvereinbarung erforderlich.
Kann ich Sie bereits in den Vorinstanzen beauftragen?
Gerne werde ich bereits in der Berufungsinstanz beratend tätig. Dies kann insbesondere für die frühzeitige Geltendmachung von Verfahrensfehlern sinnvoll sein, da diese andernfalls für die dritte Instanz „verloren” gehen können. Kontaktieren Sie mich bei Interesse einfach.
Wie gestaltet sich Ihre Zusammenarbeit mit den Anwälten der Vorinstanz?
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Anwälten der Vorinstanz ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Zugleich ist es mein Anspruch, in der dritten Instanz neue Ansätze zur Lösung des Falles aufzuzeigen und den Blick über den Einzelfall hinaus zu weiten.
Meine Schriftsatzentwürfe erhalten Sie frühzeitig vor Fristablauf, so dass genügend Zeit für eine gemeinsame Besprechung verbleibt.
Wie lange dauert es bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs?
Ein Verfahren in der dritten Instanz dauert typischerweise 12-18 Monate. In Ausnahmefällen kann es schneller gehen oder aber länger dauern.
Werden Sie auch in Leitentscheidungsverfahren und in Revisionsverfahren nach einem Verfahren vor einem Commercial Court tätig?
Gerne werde ich auch in Leitentscheidungsverfahren und Revisionsverfahren nach einem Verfahren vor einem Commercial Court tätig.
In Revisionsverfahren, die sich an ein Verfahren vor einem Commercial Court anschließen, vertrete ich Sie auch auf Englisch.

Kontakt
Dr. Maximilian Konrad, MSc (LSE)
Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof